Häufig gestellte Fragen:

Gehaltsnahe Benefits gleichzeitig? Geht das überhaupt?
Selbstverständlich. Jeder Baustein basiert auf einem eigenen gesetzlichen Paragraphen und kann problemlos parallel zu den anderen gewährt werden.
Sind Nachweise erforderlich?
Der Mitarbeitende bestätigt per Unterschrift, dass ihm Kosten in Höhe der angegebenen Summe tatsächlich entstehen. Originale Rechnungen müssen nicht laufend eingereicht werden, sind jedoch im Falle einer Betriebsprüfung bereitzuhalten. Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.
Wie wirken sich gehaltsnahe Benefits auf die Sozialversicherung aus?
Steuerfreie Benefits sind oft auch sozialversicherungsfrei. Das kann sich rechnerisch auf die Bemessungsgrundlage von Rente, Arbeitslosengeld oder Krankengeld auswirken. Die entstehende RV-Lücke wird durch die betriebliche Altersvorsorge jedoch um ein Vielfaches überkompensiert. Die weiteren Auswirkungen besprechen wir im Rahmen der individuellen Mitarbeitergespräche transparent und nachvollziehbar.
Was passiert mit den Benefits bei Kündigung oder Jobwechsel?
Sachbezüge enden mit dem Arbeitsverhältnis. Die betriebliche Altersvorsorge bleibt bestehen und kann privat weitergeführt oder zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.
Mit welcher Unterstützung kann ich rechnen?
Von der Konzeption über die laufende Betreuung bis hin zu Rückfragen durch Ihren Steuerberater sind wir an Ihrer Seite.
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